Arbeitsbereich
Meine Kanzlei ist spezialisiert auf Beratungen und Vertretungen des Mandanten in Gerichtsverfahren auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes
Die arbeitsrechtliche Beratung umfasst alle Fragen und Probleme des Individualarbeitsrechtes, des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsrechtes.
Dazu gehören auch die Auswirkungen von Umstrukturierungen und Betriebsübergängen, Gestaltung von Zielvereinbarungen und
die Prüfung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen.
Exemplarische Beispiele für die Tätigkeit der Kanzlei:
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Beratung in allen betriebs-, verhaltens- und personenbedingten
Kündigungen
- Änderungskündigungen aufgrund Umstrukturierungen im Unternehmen
- Verhandlungen in Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
- Beratungen in Abmahnungsangelegenheiten
- Prüfung und Erstellung von Zeugnissen