Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber ist, wer kraft Arbeitsvertrag die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fordern kann und dafür Arbeitsentgelt schuldet.
Arbeitnehmer ist nach der Rechtsprechung des BAG, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.