Zusätzlicher Urlaub schwerbehinderter Arbeitnehmer
BAG Urt. v. 24.10 2006 9 AZR 669/05.
Der von schwerbehinderten Arbeitnehmer zu beanspruchende Urlaub, tritt gemäß § 125 SGB IX, zusätzlich zu dem Urlaubsanspruch hinzu, den ein Arbeitnehmer ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann.